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Betrieb für Schwerverkehrszentrum geregelt
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Betrieb für Schwerverkehrszentrum geregelt

Das neue A2 Schwerverkehrszentrum in Erstfeld hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Der Landrat hat die Vereinbarungen zwischen Bund und Kanton genehmigt. Diese Verträge regeln die Aufgaben und Kostenteilung für den Betrieb des Schwerverkehrszentrums.  

Weiter in der Sendung:

  • Ständerat unterstützt Sonderkredit für Unwetterschäden im Kanton Obwalden
  • Luzerner Fussballfans lancieren Referendum gegen verschärftes Hooligan-Gesetz
  • SIP-Austausch zwischen Luzern und Zürich

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