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Bei der Wohnungsübergabe kommt es auf jedes Detail an.
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Mietrecht: «Lämpen» bei der Wohnungsabgabe

Der Ärger ist vorprogrammiert, wenn der Vermieter oder die Verwaltung vor dem Abgabetermin mitteilt, man solle die Mietwohnung blitzblank putzen, obwohl diese nachher totalsaniert wird, oder man müsse auf eigene Kosten einen Service am Geschirrspüler vornehmen lassen.

Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt anhand eines konkreten Falles, was Sie sich als Mieterin oder als Mieter bei der Wohnungsabgabe gefallen lasse müssen und was nicht.

Im Anschluss an die Sendung hat Beobachter-Experte Daniel Leiser im Kommentarfeld viele weitere Fragen beantwortet.

Zudem haben die Hörerinnen und Hörer von SRF 3 exklusiv den ganzen Tag freien Zugriff zum Bereich Wohnen auf der Internet-Beratungsplattform HelpOnline des Beobachters, zum Beispiel zu den Themen:

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