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Für die tamilische Familie hat die Geschichte ein gutes Ende genommen: Die Schweizer Behörden holten zuerst die Frau und die Kinder zurück in die Schweiz; 2015 kam dann auch der Mann frei und erhielt in der Schweiz Asyl.
Reuters
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Die Schweiz hat das Folterverbot verletzt

Die Schweizer Behörden liessen 2013 einen Tamilen und seine Familie nach Sri Lanka zurückschaffen – wo der Mann dann inhaftiert und misshandelt wurde. Damit habe die Schweiz das Folterverbot verletzt, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg einstimmig entschieden.

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