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04.07.2025, 06:31 Uhr Luzern setzt Rückforderungsverzicht von Covid-Geldern in Kraft

Der Kanton Luzern wird keine Corona-Härtefallgelder, welche vor dem 21. April 2021 ausbezahlt worden sind, zurückfordern. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnungsänderung auf den 1. August in Kraft gesetzt, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

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Weiter in der Sendung:
· Der Kanton Zug führt einheitliche und strengere Handy-Regeln an Schulen ein.
· Der Kanton Luzern schliesst die zwei provisorischen Flüchtlingsunterkünfte in Schenkon und Dagmersellen.

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