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Süd- und Ostanflüge sind zulässig
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Süd- und Ostanflüge sind zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen das provisorische Betriebsreglement des Flughafens Zürich-Kloten mehrheitlich abgewiesen. Süd- und Ostanflüge sind damit rechtlich legitimiert. Allerdings setzt das Gericht dem Bundesamt für Zivilluftfahrt auch Grenzen.

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