Zum Inhalt springen

Header

Audio
Die Nebenwirkungen der Pille waren genügend ausgewiesen, sagt das Obergericht.
Keystone
abspielen. Laufzeit 26 Minuten 15 Sekunden.
Inhalt

Antibabypille Yasmin: Kein Schadenersatz im «Fall Céline»

Die junge Schaffhauserin, die nach der Einnahme der Verhütungspille Yasmin eine schwere Lungenembolie erlitten hat, geht auch vor dem Zürcher Obergericht leer aus. Der Pharmakonzern Bayer muss ihr keinen Schadenersatz zahlen. Die Nebenwirkungen seien genügend ausgewiesen, sagt das Gericht.

Download

Weitere Themen:

  • Um das Schaffhauser Stadtpräsidium gibt es wohl eine Kampfwahl. Zwei Kandidaten stehen schon bereit.
  • 20-Jähriger gesteht Drohung gegen Handelsschule in Oerlikon. Das Motiv: Liebe.
  • Mieter des Labitzke-Areals in Zürich blitzen auch vor Obergericht ab. Räumung wäre möglich.
  • Casino-Theater Winterthur gibt sich nach 12 Jahren ein Facelifting. Der Kanton beteiligt sich mit 1,9 Mio Franken.
  • Zürcher Verkehrsbetriebe wollen einen Busbetrieb ohne Diesel. Der Weg dorthin ist aber noch weit.
  • Ein grosser Minimalist im kleinen Schaffhausen: Carl Andre stellt im Museum Allerheiligen aus.
  • Eine Hommage an Urs Widmer. Das Zürcher Sogar Theater feiert einen neuen Theaterabend.

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»