Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Mit einem Stich in den Rücken im Rahmen einer vereinbarten Akupunkturbehandlung hat der «Heiler» alle seine Opfer angesteckt. Deshalb hat er sich der schweren Körperverletzung und der Verbreitung von menschlichen Krankheiten schuldig gemacht.
weiter in der Sendung:
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