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Auf dieser Wiese soll bald eine Kreuzung stehen. Anwohner Thomas Parziani will das nicht akzeptieren.
Philip Wiederkehr
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Geplante Kreuzung vor dem Haus

Stellen Sie sich vor, Sie leben schon seit Jahren in einem friedlichen Wohnquartier, bis die Gemeinde eines Tages ankündigt, im Zuge der Quartiererschliessung würde vor Ihrem Haus eine Kreuzung gebaut.

Wenn die Planungsbehörde dann überhaupt kein Gehör für Ihre Einwände hat, ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre Rechte kennen. Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt deshalb, wie man in einem solchen Fall rechtlich vorgeht.

Die 3 wichtigsten Punkte:

  1. Informieren Sie sich frühzeitig über allfällige Bauprojekte im Quartier und in der Gemeinde (Homepage der Gemeinde, Zeitung, Amtsblatt).
  2. Bringen Sie Ihre Ideen und Wünsche bereits in der Planungsphase ein (direkt bei der Gemeinde oder über politische Parteien oder Verbände).
  3. Wollen Sie sich gegen ein Bauprojekt wehren, müssen Sie die Rechts-mittelfrist wahren, ein konkretes Rechtsbegehren stellen und Ihren Antrag kurz begründen.

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