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Weil ein Hund eine Velofahrerin angegriffen und schwer verletzt hatte, ordnete der stellvertretende Bündner Kantonstierarzt die Tötung des Tieres an. Auch ohne den Besitzer darüber informiert zu haben, handelten die Behörden korrekt, urteilt nun das Bündner Verwaltungsgericht.
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