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Baurekurskommission des Kantons Zürich gibt Gemeinde Wetzikon recht
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Baurekurskommission des Kantons Zürich gibt Gemeinde Wetzikon recht

Es ist zwar erst ein Zwischenentscheid - aber dieser ist mit einer Begründung versehen, die keine Zweifel offen lässt: Die kantonale Baurekurskommission stützt die Gemeinde Wetzikon die verlangt, dass die Sterbehilfeorganisation Dignitas ein Baugesuch eingeben muss, wenn sie in ihrem Haus in Wetzikon Sterbebegleitungen durchführen will. Dignitas will den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen. 

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