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Die Strafuntersuchung im Fall Roland Nef ist korrekt geführt worden.
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Korrekte Untersuchung im Fall Nef

Die Vorwürfe, im Fall des ehemaligen Armee-Chefs Roland Nef sei die Strafuntersuchung von dritter Seite beeinflusst worden, sind unberechtigt. Die Zürcher Justizdirektion hat die Akten im Fall Nef und untersucht und kommt zum Schluss, alles sei korrekt gelaufen. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft sei korrekt durchgeführt worden. Die Kontakte zum VBS seien rein technischer Natur gewesen. Roland Nef habe im Vorfeld der Haus-und Bürodurchsuchungen nie probiert, etwas zu vertuschen.

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