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Bauliche Veränderungen führen oft zum Streit zwischen Nachbarn.
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Expertenchat: Vorzugsbehandlung für den Nachbarn

Es ist sehr ärgerlich, wenn das Bauamt bei den Machenschaften des Nachbarn stets ein Auge zudrückt. Mit dem eigenen Rechtsempfinden nicht mehr vereinbar wird es erst dann, wenn derselbe Nachbar gegen eine eigene bauliche Veränderung erfolgreich Einsprache erhebt.

Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt, ob man sich in einem solchen Fall auf die Ungleichbehandlung berufen darf.

Die wichtigsten drei Punkte zum Thema:

  1. Sprechen Sie Probleme oder Dinge, die Sie stören, frühzeitig an. Es nützt nichts, wenn Sie so lange «die Zähne zusammenbeissen», bis Sie explodieren. Vor allem werden Ihre Nachbarn diese plötzliche heftige Reaktion dann nicht nachvollziehen können.
  2. Denken Sie bei der Nutzung Ihres Grundstücks an Ihre Umgebung – vor allem dann, wenn es zu störenden Immissionen wie Lärm oder Rauch kommen kann. Die Faustregel lautet: Vermeiden Sie alles, was Sie selber auch beim Nachbarn stören würde.
  3. Sind Sie trotz allen Versuchen nicht in der Lage, den Konflikt zu lösen, möchten aber unbedingt den Weg über das Gericht vermeiden, schlagen Sie Ihrem Nachbarn den Beizug eines professionellen Schlichters vor. Voraussetzung ist allerdings, dass grundsätzlich alle Parteien bereit sind, zusammen eine Lösung zu finden. Weitere Informationen über Mediation sowie eine Datenbank mit Mediatorinnen und Mediatoren nach Kantonen und Fachbereichen finden Sie beim Schweizerischen Dachverband für Mediation.

Ihr habt in der Kommentarzeile eure Fragen gestellt und Beobachter-Experte Daniel Leiser hat geantwortet.

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