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Hotelier wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
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Hotelier wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Der Brand des Hotels 'Kurhaus' auf Melchsee-Frutt ist erneut vor Gericht.

Der damalige Hotelbesitzer soll wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft fordert vor dem Kantonsgericht bedingte Geldstrafen, dies weil die Brandalarmanlage defekt war. Beim Hotelbrand im Jahr 2004 kamen zwei Hotelangestellte ums Leben, vier weitere Personen wurden verletzt.

Weiter in der Sendung:

  • Axenstrasse vor der Wiedereröffnung
  • Massiver Stellenabbau in Rotkreuz und Einsiedeln
  • Schwyzer Kantonsrat geizt wegen 3000 Franken
  • Älplerbruderschaft Alpnach feiert 175jähriges Bestehen

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