Thomas Geiser ist Professor an der Universität St. Gallen und spezialisiert auf Arbeitsrecht. Er erklärt, ob ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmenden freistellen darf, weil er oder sie eigene Nackt-Fotos auf Twitter veröffentlicht.
«Heikel ist, wenn während der Arbeitszeit privat getwittert wird»
Was darf man als Angestellte auf Social Media anstellen? Die Frage stellt sich, nachdem der Bund eine Angestellte freigestellt hat, weil sie ein Nackt-Foto von sich im Büro auf Twitter veröffentlicht haben soll. Die Frau arbeitet bei den Parlamentsdiensten.
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