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Der Biber fühlt sich nach Ansicht des Bundes in der Schweiz fast etwas zu wohl.
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Den Biber zum Abschuss freigeben?

Obwohl der Biber noch immer auf der roten Liste der geschützten Tierarten steht, erwägt der Bund, den Biberschutz zu lockern. Sogar von einem möglichen Abschuss ist die Rede. Der Bund hat das Überarbeitete Biberkonzept und die revidierte Jagdverordnung in die Vernehmlassung gegeben.

Die Tiere verursachen jedes Jahr Schäden in der Höhe von bis zu 40‘000 Franken. Das ist zwar kein riesiger Betrag, aber für einzelne Landwirte können Biber-Schäden dennoch zum Problem werden. Das sagt Caroline Nienhuis, die beim Bundesamt für Umwelt zuständig für den Schutz der Säugetiere ist. Es gebe aber noch eine Reihe milderer Variante, als den Biber gleich zum Abschuss frei zu geben.

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