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Feuerwerk und Knallkörper am 1. August und an Silvester erlaubt
Keystone
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Feuerwerk und Knallkörper am 1. August und an Silvester erlaubt

Feuerwerk und Knallkörper gehören am 1. August und an Silvester zu den Traditionen der Schweiz. Das aber passte einem Mann in der Stadt Wil nicht. Weil vor allem Knallkörper lärmig sind, legte er Beschwerde ein gegen ein Reglement. Der Mann ist vor Bundesgericht aber zum grössten Teil abgeblitzt.

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