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Messerstecher von Wetzikon bleibt in geschlossener Anstalt
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Messerstecher von Wetzikon bleibt in geschlossener Anstalt

Nicht schuldfähig, aber so gefährlich, dass er in einer geschlossenen Anstalt bleiben muss. Zu diesem Urteil kam das Bezirksgericht Hinwil. Der psychisch kranke Mann hat vor einem Jahr in Wetzikon einen Taxifahrer mit einem Messerstich getötet.

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