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Verwaltungsgericht verhindert Golfplatz in Meggen
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Verwaltungsgericht verhindert Golfplatz in Meggen

Das Luzerner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen das Golfplatzprojekt in Meggen gutgeheissen. Deshalb kann der Golfplatz vorläufig nicht gebaut werden. Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass für den Golfplatz zuviel Kulturland gebraucht werde.

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Weiter in der Sendung

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