Ex-Regierungsrätin Fierz freigesprochen
Die ehemalige Zürcher Regierungsrätin Dorothée Fierz hat im Frühjahr 2006 das Amtsgeheimnis nicht verletzt. Das Bezirksgericht Zürich sprach sie von diesem Vorwurf frei. Der Freispruch erfolgte nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Fierz und den drei Mitangeklagten wurden Prozessentschädigungen zwischen 29 000 und 34 000 Franken zugesprochen.
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