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Achtung des Privatlebens gewichtiger als das Ausländerrecht

Menschen aus Ländern ausserhalb der EU haben grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Dennoch darf ein Argentinier nun bleiben, weil er gut integriert sei. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Schweiz könne profitieren von gut integrierten Personen.

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