Die Trauzeugen-Pflicht bleibt
Wer heiraten will, muss dies in Zukunft weiterhin mit zwei Trauzeugen tun – im Unterschied zum Nationalrat will der Ständerat die Trauzeugenpflicht nicht aufheben. Aber die zehntägige Wartefrist zwischen dem Ehevorbereitungs-Verfahren und der Hochzeit wird abgeschafft. Was denken Heiratswillige darüber?
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