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Lebenslängliche Haftstrafe für Zwillingsmutter
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Lebenslängliche Haftstrafe für Zwillingsmutter

Das Zürcher Geschworenengericht hat für die Mutter der getöteten Zwillinge von Horgen die Höchststrafe ausgesprochen. Es erachtete aufgrund der Indizien als erwiesen, dass die 36-Jährige an Heiligabend 2007 ihre 7-jährigen Kinder erstickt hatte. Die Aussagen der nicht geständigen Mutter waren in den Augen der Geschworenen unglaubwürdig. Die Verteidigerin kündigte an, dass sie den Schuldspruch anfechten werde.

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