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Vorsicht vor verbotenen Mitbringseln aus den Ferien

Der Walliser Polizeikommandant ist in der Türkei am Flughafen festgehalten worden. Dies offenbar wegen einem Stein, der von einer Ausgrabungsstätte stammt. Gerade in der Türkei und Griechenland gelten die Behörden als streng, was die Ausfuhr von Kulturgütern gilt. Dazu gehören auch z.B. Fossilien oder Münzen. Laut Christine Plüss vom Arbeitskreis Tourismus und Entwicklung ist es für Touristen schwierig zu erkennen, welche Objekte ausgeführt werden dürfen und welche nicht. Deshalb sollte man beim Händler unbedingt eine Herkunfts- und Ausfuhrbescheinigung verlangen. Gibt es diese nicht, sollte man die Finger vom Geschäft lassen. Im Zweifel sollte man auch Steine oder Scherben bei Ausgrabungsstätten liegen lassen. Das gleiche gilt für Muscheln und Korallen am Strand. Endstation Schweizer ZollWas mit grosser Freude in den Ferien eingekauft wurde, kann unter Umständen auch zu Frust und Ärger am Schweizer Zoll führen. Denn nicht alles was im Ausland eingekauft werde kann, darf in die Schweiz eingeführt werden.«Ferienreisende bringen so gut wie alles aus nahen und fernen Ländern mit», erklärt Daniel Tschudin, Stv.-Zollinspektor am Flughafen Zürich-Kloten. «Problematisch wird es, wenn es um lebende Tiere oder tierische Produkte geht.» Bei Medikamenten, die Reisende im fernen Osten kaufen, sollte darauf geachtet werden, dass nicht Tiermehl oder anderweitige Körperteile von bedrohten Tieren darin verarbeitet wurden.Fälschungen jeglicher Art werden am Zoll dem Reisenden abgenommen. Ob gefälschte Uhr, gefälschtes T-Shirt oder gefälschte Tasche: «Da akzeptieren wir keine Ausrede!» Diese Produkte müssen beim Schweizer Zoll abgegeben werden. Tschudins Tipp: «Sich vorgängig über die Importregeln informieren und im Zweifel durch die rote Türe am Flughafen gehen.»

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