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Keine Verwahrung aber lange Haftstrafe für Kinderquäler
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Keine Verwahrung aber lange Haftstrafe für Kinderquäler

Das Zürcher Geschworenengericht hat in seinem letzten Prozess das Urteil gegen einen 44-jährigen Vater aus dem Tösstal gefällt. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von fast 10 Jahren verurteilt, eine Mittäterin zu 7 Jahren.

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Der Mann hatte über Jahre hinweg seine beiden Töchter geschlagen und gequält.

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