Weiter in der Sendung:
- Luzerner Firma Stöckli auch an Olympia im Einsatz
- Wie Rita Stanger die Fasnacht in Reiden rettete
- Luzerner SP-Initiative für zahlbares Wohnen polarisiert
Die Bewegungsfreiheit einer abgewiesenen Asylsuchenden auf die Stadt Luzern zu begrenzen, ist nicht rechtens. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Luzerner Amts für Migration gutgeheissen. Das Kantonsgericht muss über die Bücher.
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