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Baumängel Frauenklinik - keine Pflichtverletzung durch Baudirektion
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Baumängel Frauenklinik - keine Pflichtverletzung durch Baudirektion

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Berner Rechtsprofessors Hans Peter Walter. Die Baudirektion hatte keine Kenntnisse der Mängel und konnte diese somit auch nicht rechtzeitig rügen. Die Baumängel seien eine Folge von Planungsfehlern, wofür der Generalunternehmer hafte.

Vorgeschlagene Verbesserungen will die Baudirektion sofort umsetzen.

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