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Strassburg bestätigt Urteil im Fall Jagmetti/Stoll
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Strassburg bestätigt Urteil im Fall Jagmetti/Stoll

Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Stoll/Jagmetti nicht verurteilt. Mit der Bestrafung des Journalisten Martin Stoll habe die Schweiz das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht verletzt. Zu diesem Urteil kommt die Grosse Kammer des europäischen Gerichts. Stoll hatte vor 10 Jahren in der «Sonntags-Zeitung» Auszüge aus einem vertraulichen Papier des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, veröffentlicht. Dafür wurde Stoll zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Das Bundesgericht hatte das Urteil bestätigt.

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