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Der Kanton Bern hält rund 52 Prozent der BKW-Aktien.
Keystone
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Aufspaltung der BKW ist laut Gutachten unzulässig

Der Berner Energiekonzern BKW darf nicht in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufgeteilt werden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, welches im Auftrag des Kantons Bern erstellt worden ist.

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Weiter in der Sendung:

  • Nach der Einweihung des Bypasses Thun Nord gehts in Thun mit Bauarbeiten weiter.
  • Zugunterbruch auf der Lötschbergstrecke und zwei Verletzte in der Nähe der Gleise – was passiert ist, ist noch unklar.
  • Mehr Kies in der Freiburger Saane soll Fische mehr Platz zum Laichen geben.

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