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«Selber schuld», wer eingeschneit ist

Ein Ort ist eingeschneit, eine An- oder Abreise unmöglich. Betroffene Feriengäste haften selbst für die Mehrtage. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber den Ausfall übernimmt. «Espresso» sagt, was in anderen Fällen gilt, wo der Schnee Pläne durcheinander bringt.

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