Bei Suchtproblemen erhielten Betroffene bisher keine Invalidenrente. Das Bundesgericht hat nun aber entschieden: Sucht wird als Erkrankung anerkannt und eine IV-Rente muss geprüft werden. Was bedeutet das für Süchtige, was für die IV?

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Bundesgericht: Suchtkranke sollen IV-Rente erhalten
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