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Das Urteil im Prozess zum Tötungsdelikt Tägerwilen ist noch nicht rechtskräftig.
Keystone
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Höchststrafe in erster Instanz

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat den Angeklagten im Tötungsdelikt von Tägerwilen wegen Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Er soll seine Lebensgefährtin erschlagen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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