Sollten alle drei per Amtszwang bestimmten Personen die Wahl ablehnen, ist der Gemeinderat nicht mehr beschlussfähig und muss vom Kanton Uri zwangsverwaltet werden.
Weiter in der Sendung:
- Schweizer Denkmalschützer halten wenig von Bildkopien für Luzerner Kappellbrücke
- Luzerner Berggebiete wehren sich gegen generelles Holzverbrennungsverbot