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Nicht definitiv: Rorschach kann beim Verwaltungsgericht und dann auch beim Bundesgericht Beschwerde einlegen.
SRF
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Rorschach hat gegen Abschiebeverbot verstossen

Die Stadt Rorschach hat eine Sozialhilfebezügerin widerrechtlich abgeschoben und muss die Sozialhilfeleistungen der Stadt St.Gallen übernehmen. Dies hat der Kanton St.Gallen entschieden und damit einen früheren Entscheid der Sozialen Dienste St.Gallen bestätigt.

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