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Wer haftet, wenn der Gast betrunken nach Hause fährt?
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Wer haftet, wenn der betrunkene Gast nach Hause fährt?

Eine feuchtfröhliche Weihnachts-Party kann schon mal aus dem Ruder laufen. Meist trinken die Gäste mehr als gewohnt und vergessen dabei, dass sie mit dem Auto unterwegs sind. Eine Expertin erklärt die Rechtslage.

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Als Gastgeber sollte man seine Gäste darauf aufmerksam machen, lieber das Auto stehen zu lassen, sagt Doris Huber, Konsumexpertin im Beratungszentrum vom Beobachter. Beharrt der Gast darauf, trotzdem mit dem Wagen nach Hause zu fahren, hafte er bei einem Unfall selber.

Grundsätzlich gilt:

  • Wer alkoholisiert mit dem Auto fährt, haftet bei einem Schadensfall
  • Lehnt der Gastgeber sein Auto aus, haftet er selber im Falle eines Schadens.
  • Fährt man alkoholisiert einen Geschäftswagen, haftet man selbst.
  • Ist der Fahrer nüchtern und der Beifahrer alkoholisiert: Das ist gesetzlich erlaubt, muss der Fahrer jegliche Ablenkung ausschliessen können. Bei einem Unfall könnte er sonst haftbar gemacht werden.
  • Ist der alkoholisierte Beifahrer aufgeregt oder aggressiv, empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen, ihn hinten zu platzieren.
  • Grundsätzlich gilt, bei Unfall oder Übertretung haftet der Beifahrer allein oder zusammen mit Fahrer. (Falls er ins Lenkrad greift oder mit der Handbremse hantiert)

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