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Eine einzige falsche Nummer kann den Rechnungssteller überfordern.
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Ordnungsbusse: Ärger wegen falscher Referenznummer

Roger Imseng wird zweimal nacheinander vom gleichen Radar geblitzt – einmal 1 km/h zu schnell, das andere Mal mit 2 km/h zu viel auf dem Tacho.

Doch das ist nur ein kleiner Teil seines Ärgers: Weil sich bei der Überweisung des zweiten Bussenbetrags ein Fehler bei der Referenznummer einschleicht, beginnt der ganze Apparat der Strafjustiz zu laufen. Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt, ob das Vorgehen der Behörden zulässig ist.

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema

1. Achten Sie darauf, dass Sie die Referenznummer für eine Zahlungsüberweisung via Online-Banking korrekt erfassen. Der Rechnungssteller kann Ihre Zahlung sonst möglicherweise nicht verbuchen.

2. Verwenden Sie Hilfsmittel wie etwa einen Lesestift oder eine Smartphone-App, um die Referenznummer bequem und korrekt einzuscannen.

3. Reagieren Sie immer auf Mahnungen: Klären Sie direkt mit dem Rechnungssteller ab, weshalb Ihre Zahlung nicht eingegangen ist respektive nicht verbucht werden konnte.

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