Doch das ist nur ein kleiner Teil seines Ärgers: Weil sich bei der Überweisung des zweiten Bussenbetrags ein Fehler bei der Referenznummer einschleicht, beginnt der ganze Apparat der Strafjustiz zu laufen. Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt, ob das Vorgehen der Behörden zulässig ist.
Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema
1. Achten Sie darauf, dass Sie die Referenznummer für eine Zahlungsüberweisung via Online-Banking korrekt erfassen. Der Rechnungssteller kann Ihre Zahlung sonst möglicherweise nicht verbuchen.
2. Verwenden Sie Hilfsmittel wie etwa einen Lesestift oder eine Smartphone-App, um die Referenznummer bequem und korrekt einzuscannen.
3. Reagieren Sie immer auf Mahnungen: Klären Sie direkt mit dem Rechnungssteller ab, weshalb Ihre Zahlung nicht eingegangen ist respektive nicht verbucht werden konnte.