Schwere Vorwürfe der UNIA an Bernischen Detailhandel
Seit zwei Jahren besteht ein Normalarbeitsvertrag im Berner Detailhandel. Dieser werde aber von den Arbeitgebern kaum beachtet, beklagt die Gewerkschaft UNIA. In der Branche wird nicht bestritten, dass zum Teil tiefere Löhne bezahlt werden, als der NAV vorsieht. Was auch legal ist: Schriftliche Einzelarbeitsverträge können vom NAV abweichen. Aus Sicht des Kantons hat der NAV trotzdem Einiges gebracht, vorab für diejenigen Angestellten im Detailhandel, welche zuvor kein geregeltes Arbeitsverhältnis hatten.
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