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Alkohol: Der Bundesrat verzichtet darauf, ein Verkaufsverbot ab 21 Uhr anzustreben.
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Nächtlicher Alkohol-Verkauf wird nicht verboten

Der Bundesrat will das Abgabealter beim Verkauf von Alkohol nicht erhöhen. Von einem Verkaufs-Verbot nach 21 Uhr hält er auch nichts. Damit bleibt bei der Tabak- und Alkohol-Prävention alles beim Alten.Die bestehenden Gesetze zur Prävention reichten aus, sie müssten aber konsequent vollzogen werden, teilte der Bundesrat mit.Dabei hatte man im vergangenen Jahr noch über unzählige griffige Massnahmen diskutiert.Frage an Dieter Kohler: Weshalb kommen diese Massnahmen nicht?

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