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KKL siegt vor Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden der Betriebsgesellschaft des Kultur- und Kongresszentrums Luzern (KKL) gutgeheissen. Die Gesellschaft wehrte sich gegen eine Nachforderung an Mehrwertsteuern in der Höhe von 675'000 Franken für die Jahre 2006 bis 2010.

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Weiter in der Sendung:

  • Die Sicherheits-Leitplanken auf der Schnellstrasse A8 im Kanton Obwalden sind wieder geflickt
  • 26-jährige Frau in Emmen vergewaltigt

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