Kein Spielraum für Pflegefinanzierung
Am 1. Januar 2011 tritt das neue Bundesgesetz über die Pflegefinanzierung in Kraft. Dieses Gesetz bringt dem Kanton St. Gallen alleine bei der stationären Langzeitpflege Mehrkosten von 47.5 Millionen Franken. 15 Millionen sollen die Gemeinden tragen. Diese wehren sich schon lange gegen diese zusätzliche Belastung. Nach der Vernehmlassung ist der Kanton nun daran, das Gesetz anzupassen. Weil die finanzielle Situation des Kantons aber angespannt ist, wird er den Gemeinden kaum entgegen kommen können.
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