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Bundesgericht entscheidet gegen Krankenkasse

Ein Spitalaufenthalt kostet viel Geld. Die obligatorische Krankenkasse muss einen Teil davon übernehmen. Eine absolute Obergrenze der Kosten gibt es aber nicht, wie das Bundsgericht entschieden hat.

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Ein Spitalaufenthalt kostet viel Geld. Die obligatorische Krankenkasse muss einen Teil davon übernehmen. Eine absolute Obergrenze der Kosten gibt es aber nicht, wie das Bundsgericht entschieden hat.

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