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Das KKL siegt im Steuerstreit.
Keystone
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KKL siegt vor Bundesverwaltungsgericht

Das Gericht hat zwei Beschwerden der Betreiber des Kultur- und Kongresszentrums Luzern (KKL) gutgeheissen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung dürfe nicht 675'000 Franken an Mehrwertsteuern nachfordern, so die Richter. Das Urteil kann allerdings noch weitergezogen werden.

Weiter in der Sendung:

  • Erste Erkenntnisse zum tragischen Unfalltod zweier Männer beim Heuen am Stanserhorn
  • FDP des Kantons Schwyz verzichtet auf eigene Ständeratskandidatur

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