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Wenn Ermittler zu Überwachungsmassnahmen greifen wollen, brauchen sie eine Bewilligung. Und die muss ein so genannter Zwangsmassnahmen-Richter prüfen. Jetzt zeigen Recherchen des SRF Data-Teams: Solche Zwangsmassnahmen werden fast immer bewilligt, in rund 97 Prozent der Fälle.
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