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Kanton darf Bauabsprache-Akten nicht sehen

Gemäss Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts verweigerte die Weko dem Kanton Graubünden zu Recht einen umfassenden Einblick in eine Sanktionsverfügung gegen Baufirmen, welche die Preise abgesprochen und gegen das Kartellrecht verstossen hatten.

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