Rauchverbot lässt noch auf sich warten
Am 1. Mai 2010 will der Bund eine nationale Regelung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft setzen. Anschliessend gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr. Das bedeutet: Bis in Gastbetrieben effektiv nicht mehr gepafft werden darf - oder nur noch in den dafür vorgesehenen Fumoirs - dauert es bis Frühling 2011. Das sind zweieinhalb Jahre seit das Zürcher Stimmvolk an der Urne das Rauchverbot verlangt hatte.
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