Bei vielen Schwimmbädern ist es erlaubt, die Badi kurz zu verlassen um beispielsweise das Auto umzuparken oder den vergessenen Fussball im Kofferraum zu holen. Bei länger dauernden Erledigungen ist es mit dem Goodwill an der Kasse meistens vorbei.
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Wie weit ein Einzeleintritt für den Badibesuch geht, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.
Die drei wichtigsten Punkte zum Thema:
1. Ist die versprochene Leistung mangelhaft, sollte man unverzüglich vor Ort reklamieren, sonst verliert man seine Rechte.
2. Man muss den Mangel genau benennen können.
3. Erhält man sein Geld oder einen angemessenen Teil seines Geldes nicht zurück, sollte man schriftlich per Einschreiben direkt bei der Geschäftsleitung reklamieren.