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Wer an der Pädagogischen Hochschule Zürich studieren will, muss einen Strafregisterauszug vorweisen. Dies gilt neu auch für Studenten, die bereits in einem anderen Kanton ein Lehrerpatent erworben haben. Hintergrund ist ein Lehrerpraktikant, der Mädchen beim Umziehen gefilmt haben soll.
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