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Das Winterthurer Bezirksgericht hat acht der zehn angeschuldigten Mitglieder der An'Nur-Moschee zu bedingten Freiheits- und zu Geldstrafen verurteilt. Zwei der Verurteilten werden für sieben Jahre des Landes verwiesen. Ob das Urteil weitergezogen wird, ist unklar.
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