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Keine lebenslange Verwahrung für den Mörder von Lucie

Das Bundesgericht heisst die Klage des Täters gut: Lebenslang verwahrt werden dürfe nur, wer auf Lebzeiten nicht therapierbar sei. Vor einem Jahr hatte das Aargauer Obergericht aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens die lebenslange Verwahrung verfügt. Was heisst das für die Verwahrungsinitiative?

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