Zum Inhalt springen

Header

Audio
Einen Beistand zu ernennen, war richtig. Das Zürcher Obergericht stützt die KESB.
Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 15 Sekunden.
Inhalt

Beistand wegen Schulabsenz gerechtfertigt

Eine 17-Jährige fehlte ein Jahr lang in der Schule und fiel durch schmuddelige Kleidung auf. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wollte ihr einen Beistand zur Seite stellen, was die Mutter nicht akzeptierte. Das Zürcher Obergericht bestätigt nun: der Beistand ist gerechtfertigt.

Download

Weitere Themen:

  • Konkurrenzverbot für Unispital-Ärzte ist verboten.
  • 70'000 Franken für den Biber.

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»