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Eine 17-Jährige fehlte ein Jahr lang in der Schule und fiel durch schmuddelige Kleidung auf. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wollte ihr einen Beistand zur Seite stellen, was die Mutter nicht akzeptierte. Das Zürcher Obergericht bestätigt nun: der Beistand ist gerechtfertigt.
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