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Wer zu Lebzeiten Müller hiess soll neuerdings auch auf dem Oensinger Friedhof nicht Mueller heissen müssen. (Symbolbild)
Keystone
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Ä, Ö, Ü neu auch auf dem Oensinger Friedhof

Das Oensinger Friedhofsreglement duldete bis anhin keine Umlaute. Wer als «Müller» lebte, musste sich auf seinem Grabstein als «Mueller» verewigen lassen. Nun wurde das Reglement angepasst: «Müller» bleibt auch nach dem Tod «Müller».Das Oensinger Friedhofsreglement wurde wegen der Beschwerde einer Frau geändert. Sie, bzw. ihr verstorbener Mann, wären von der Umlauteregel betroffen gewesen.Namensänderung nach dem Tod?Der oberste Zivilstandsbeamte des Kantons Solothurn hat Verständnis für das Anliegen. Er heisst Naef, notabene mit «ae» geschrieben, und meint: «Aus rechtlicher Sicht war das alte Friedhofsreglement von Oensingen heikel».Den Verstorbenen sei quasi eine Namensänderung vollzogen worden. «Das Namensrecht hört zwar nach dem Tod auf», erläutert Naef, «aber das Persönlichkeitsrecht der Angehörigen bleibt bestehen, und dieses ist betroffen». (porr)

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